Insolvenzbekanntmachung
impuls e.V.
Cottbus
Das Amtsgericht Cottbus hat zur impuls e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2020, Aktenzeichen 63 IN 358/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 358/18
- Registerbezug
- Cottbus, VR 4518
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 08.09.2020
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen impuls e.V. (Registergericht:
Amtsgericht Cottbus VR 4518 CB), Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, Geschäftszweig:
soziale Leistungen gegenüber Dritten, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten
durch die Vorstand Frau Marion Schmidt und den Vorstand Herrn Heiko Mehrens,
Maxstraße 3A, 13347 Berlin ist zur Genehmigung des gerichtlichen
Vergleichsabschlusses vom 26.08.2020 zwischen Herrn Martin Ahnefeld und dem
Insolvenzverwalter in dem Prozessverfahren vor dem Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg zum AKZ: 23 Sa 475/20 (6 Ca 1233/18-Arbeitsgericht Cottbus)
durch die Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren angeordnet worden.
Einwendungen gegen den Vergleichsabschluss sind bis zum Donnerstag, 1. Oktober
2020 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046
Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung
nach § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die
Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Zimmer 236, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen
Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von
zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 8. September 2020, Az.: 63 IN 358/18
Amtsgericht Cottbus VR 4518 CB), Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, Geschäftszweig:
soziale Leistungen gegenüber Dritten, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten
durch die Vorstand Frau Marion Schmidt und den Vorstand Herrn Heiko Mehrens,
Maxstraße 3A, 13347 Berlin ist zur Genehmigung des gerichtlichen
Vergleichsabschlusses vom 26.08.2020 zwischen Herrn Martin Ahnefeld und dem
Insolvenzverwalter in dem Prozessverfahren vor dem Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg zum AKZ: 23 Sa 475/20 (6 Ca 1233/18-Arbeitsgericht Cottbus)
durch die Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren angeordnet worden.
Einwendungen gegen den Vergleichsabschluss sind bis zum Donnerstag, 1. Oktober
2020 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046
Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung
nach § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die
Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Zimmer 236, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen
Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von
zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 8. September 2020, Az.: 63 IN 358/18