Insolvenzbekanntmachung

impuls e.V.

Cottbus

Das Amtsgericht Cottbus hat zur impuls e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 63 IN 358/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Registerbezug
Cottbus, VR 4518
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
20.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des impuls e.V., Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, ist das Verfahren mit Beschluss vom 15. September 2026 gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 15. September 2026, AZ: 63 IN 358/18

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Forderungsprüfung
  8. Sicherungsmaßnahme