Forderungsprüfung
Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 38 IN 3/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 3/21
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 209274
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der weltweite Handel und die Vermittlung von Mobilen und Immobilien, insbesondere die Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und sonstigen Anlageobjekten nach § 34 c Gewerbeordnung sowie die der Handel und die Vermittlung von Maschinen, Fahrzeugen und sonstigen Mobilien
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
38 IN 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Karl-Koch-Straße 5, 49080 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 209274), vertr. d.: Norbert Bartholomäus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 08.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 08.10.2026