Schlusstermin
TESOS Gesellschaft für Technische Softwarenentwicklung mbH
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur TESOS Gesellschaft für Technische Softwarenentwicklung mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 60 IN 5/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 60 IN 5/23
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 18742
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
60 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TESOS Gesellschaft für Technische Softwarenentwicklung mbH, Fortlagestraße 6, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18742), vertr. d.: Elke Walter, Fortlagestraße 6, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 29.10.2026
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 29.10.2026