Insolvenzplan
Hüppe GmbH
Bad Zwischenahn
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur Hüppe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2026, Aktenzeichen 16 IN 58/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 58/25
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 27.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
16 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), soll die Verteilung gem. Insolvenzplan erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 6262870, Fax: 0511 62628710, E-Mail: hannover@eckert.law hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt insgesamt 500.000,00 EUR, in Höhe von 250.000,00 € erfolgte die Auszahlung sechs Wochen nach Wirksamwerden des Insolvenzplans und Zugang des Rechtskraftvermerks über die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans bei der Insolvenzschuldnerin und in Höhe von weiteren 250.000,00 EUR zzgl. etwaiger Rückzahlung des PSVaG 13 Monate nach Wirksamwerden des Insolvenzplans.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.301.486,48 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 27.07.2026
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 6262870, Fax: 0511 62628710, E-Mail: hannover@eckert.law hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt insgesamt 500.000,00 EUR, in Höhe von 250.000,00 € erfolgte die Auszahlung sechs Wochen nach Wirksamwerden des Insolvenzplans und Zugang des Rechtskraftvermerks über die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans bei der Insolvenzschuldnerin und in Höhe von weiteren 250.000,00 EUR zzgl. etwaiger Rückzahlung des PSVaG 13 Monate nach Wirksamwerden des Insolvenzplans.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.301.486,48 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 27.07.2026
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzplan
- Insolvenzplan
- Aufhebung des Verfahrens
- Aufhebung des Verfahrens
- Insolvenzplan
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme