Insolvenzplan
Hüppe GmbH
Bad Zwischenahn
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur Hüppe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2026, Aktenzeichen 16 IN 58/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 58/25
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 202345
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 10.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
16 IN 58/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüppe GmbH, Industriestraße 3, 26160 Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 202345), vertr. d.: 1. Michael Amende, (Geschäftsführer), 2. Julian Henco, (Geschäftsführer), ist Termin
a) zur Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
und
b) zur Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Mittwoch, 01.04.2026, 11:00 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Hauptgebäude, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldb).
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Weiterer allgemeiner Hinweis: Das Insolvenzgericht hat gemäß den Vorschriften über die Planprüfung nach §§ 231 ff InsO den Insolvenzplan im Hinblick auf die tatsächlichen Grundlagen lediglich formal geprüft. Insbesondere wurde die rechnerische und wirtschaftliche Richtigkeit der Planungsgrundlagen nicht geprüft. Diese Prüfung obliegt den Planbeteiligten, insbesondere den Insolvenzgläubigern.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 10.03.2026
a) zur Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
und
b) zur Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Mittwoch, 01.04.2026, 11:00 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Hauptgebäude, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldb).
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Weiterer allgemeiner Hinweis: Das Insolvenzgericht hat gemäß den Vorschriften über die Planprüfung nach §§ 231 ff InsO den Insolvenzplan im Hinblick auf die tatsächlichen Grundlagen lediglich formal geprüft. Insbesondere wurde die rechnerische und wirtschaftliche Richtigkeit der Planungsgrundlagen nicht geprüft. Diese Prüfung obliegt den Planbeteiligten, insbesondere den Insolvenzgläubigern.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 10.03.2026
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzplan
- Insolvenzplan
- Aufhebung des Verfahrens
- Aufhebung des Verfahrens
- Insolvenzplan
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme