Insolvenzbekanntmachung

Home on Water GmbH

Schleswig

Das Amtsgericht Flensburg hat zur Home on Water GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2025, Aktenzeichen 56 IN 297/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 297/23
Registerbezug
Flensburg, HRB 8967
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
08.05.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Konzeption und die Vermarktung von Sportbooten und Sportbootbausätzen.

Veröffentlichungstext

56 IN 297/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Home on Water GmbH, Strandweg 2, 24837 Schleswig, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Bentrup
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8967
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Thürk, -Kanzlei am Lessingplatz-, Lessingplatz 4, 24116 Kiel, Gz.: 00174-23

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung
mit der Markel Insurance SE, welche eine Zahlung in Höhe von insgesamt 43.500,00 € durch die Markel Insurance SE vorsieht,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.06.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Der genaue Wortlaut der Vergleichsvereinbarung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Flensburg eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 30.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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