Forderungsprüfung

SPM Verwaltungs GmbH

Leck

Das Amtsgericht Flensburg hat zur SPM Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 56 IN 373/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 373/25
Registerbezug
Flensburg, HRB 1480
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgeschäften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der SPM GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, die sich mit der Produktentwicklung und dem Vertrieb von Zäunen und Gartentoren aus hochwertigen Materialien und dem Im- und E …

Veröffentlichungstext

56 IN 373/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SPM Verwaltungs GmbH, Hans-Peter-Feddersen Straße 8, 25917 Leck, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Hamdorf
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 1480
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 04.11.2026
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