Aufhebung des Verfahrens

Holzschnittstelle GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Holzschnittstelle GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.06.2026, Aktenzeichen 107 IN 1/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 1/22
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 17861
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
23.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Andrea Julia Wolf
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Dienstleistung und Herstellung von Waren im Bereich der Holzverarbeitung (Schreinereibetrieb).

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 1/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17861 eingetragenen Holzschnittstelle GmbH, Römerstadt 8, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Schu,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken

wird heute, am 23.06.2026, um 8:04 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

107 IN 1/22
Amtsgericht Saarbrücken, 23.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Masseunzulänglichkeit
  10. Forderungsprüfung
  11. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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