Insolvenzbekanntmachung
Holzschnittstelle GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Holzschnittstelle GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2025, Aktenzeichen 107 IN 1/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 1/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 17861
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 30.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Dienstleistung und Herstellung von Waren im Bereich der Holzverarbeitung (Schreinereibetrieb).
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17861 eingetragenen Holzschnittstelle GmbH, Römerstadt 8, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Schu,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung einer weiteren Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum weiteren Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.02.2025 im schriftlichen Verfahren zum weiteren Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der weitere Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
107 IN 1/22
Amtsgericht Saarbrücken, 30.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17861 eingetragenen Holzschnittstelle GmbH, Römerstadt 8, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Schu,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung einer weiteren Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum weiteren Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.02.2025 im schriftlichen Verfahren zum weiteren Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der weitere Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
107 IN 1/22
Amtsgericht Saarbrücken, 30.01.2025