Sicherungsmaßnahme

Holzschnittstelle GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Holzschnittstelle GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.01.2022, Aktenzeichen 107 IN 1/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 1/22
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 17861
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
25.01.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andrea Julia Wolf
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Dienstleistung und Herstellung von Waren im Bereich der Holzverarbeitung (Schreinereibetrieb).

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 1/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17861 eingetragenen Holzschnittstelle GmbH, Römerstadt 8, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Schu,

Geschäftszweig: Die Herstellung von Waren im Bereich der Holzverarbeitung

ist am 24.01.2022, um 11:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

107 IN 1/22
Amtsgericht Saarbrücken, 24.01.2022

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Masseunzulänglichkeit
  10. Forderungsprüfung
  11. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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