Insolvenzbekanntmachung
Holzschnittstelle GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Holzschnittstelle GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.01.2025, Aktenzeichen 107 IN 1/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 1/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 17861
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 14.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Dienstleistung und Herstellung von Waren im Bereich der Holzverarbeitung (Schreinereibetrieb).
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17861 eingetragenen Holzschnittstelle GmbH, Römerstadt 8, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Schu,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.01.2025 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
107 IN 1/22
Amtsgericht Saarbrücken, 14.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17861 eingetragenen Holzschnittstelle GmbH, Römerstadt 8, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Schu,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstraße 101, 66111 Saarbrücken
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.01.2025 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
107 IN 1/22
Amtsgericht Saarbrücken, 14.01.2025