Aufhebung des Verfahrens
Holzheizkraftwerk Mansfelder Land GmbH
Helbra
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Holzheizkraftwerk Mansfelder Land GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2026, Aktenzeichen 59 IN 134/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 134/14
- Registerbezug
- Stendal, HRB 214096
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 22.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energien und deren Einspeisung in das öffentliche Netz.
Veröffentlichungstext
59 IN 134/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzheizkraftwerk Mansfelder Land GmbH, Am Ernst-Schacht 8, 06311 Helbra (AG Stendal, HRB 214096), vertr. d.: 1. Doris Berger, Chüttlitzer Rundling 31, 29410 Salzwedel, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen, Gläubigerausschuss, Komplexe Fremdrechtslage bei schwieriger Marktsituation, Degressionsausgleich und Buchungsvorgänge.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 21.07.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen, Gläubigerausschuss, Komplexe Fremdrechtslage bei schwieriger Marktsituation, Degressionsausgleich und Buchungsvorgänge.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 21.07.2026