Verteilungsverzeichnis
Holzheizkraftwerk Mansfelder Land GmbH
Helbra
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Holzheizkraftwerk Mansfelder Land GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen 59 IN 134/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 134/14
- Registerbezug
- Stendal, HRB 214096
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 24.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energien und deren Einspeisung in das öffentliche Netz.
Veröffentlichungstext
59 IN 134/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Holzheizkraftwerk Mansfelder Land GmbH, Am Ernst-Schacht 8, 06311 Helbra (AG Stendal, HRB 214096), vertr. d.: 1. Doris Berger, Chüttlitzer Rundling 31, 29410 Salzwedel, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Die Veröffentlichung vom 22.07.2026 wird wie folgt berichtigt:
Statt:
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 1.368.014,09 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 189.972,86 € (§188 InsO).
muss es richtig heißen:
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 1.368.014,09 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 6.657.249,83 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 24.07.2026
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Die Veröffentlichung vom 22.07.2026 wird wie folgt berichtigt:
Statt:
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 1.368.014,09 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 189.972,86 € (§188 InsO).
muss es richtig heißen:
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 1.368.014,09 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 6.657.249,83 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 24.07.2026