Insolvenzbekanntmachung

Holzheizkraftwerk Mansfelder Land GmbH

Helbra

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Holzheizkraftwerk Mansfelder Land GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 59 IN 134/14.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 134/14
Registerbezug
Stendal, HRB 214096
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
16.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energien und deren Einspeisung in das öffentliche Netz.

Veröffentlichungstext

59 IN 134/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzheizkraftwerk Mansfelder Land GmbH, Am Ernst-Schacht 8, 06311 Helbra (AG Stendal, HRB 214096), vertr. d.: 1. Doris Berger, Chüttlitzer Rundling 31, 29410 Salzwedel, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Udo Milsch festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.07.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Udo Milsch die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 15.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Schlusstermin
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten