Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Holzbau Hübner GmbH
Lößnitz
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Holzbau Hübner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2017, Aktenzeichen 12 IN 925/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 04.08.2017
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung sämtlicher Leistungen des Tischlerhandwerks und der Handel mit Bauzubehör und Bauelementen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 12 IN 925/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße
9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Hübner
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 03.08.2017
festgesetzt.
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Gegen den Beschluss findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder wenn die Beschwerde in diesem
Beschluss zugelassen wurde.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
12 IN 925/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.08.2017
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße
9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Hübner
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 03.08.2017
festgesetzt.
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Gegen den Beschluss findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder wenn die Beschwerde in diesem
Beschluss zugelassen wurde.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
12 IN 925/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.08.2017