Insolvenzbekanntmachung

Holzbau Hübner GmbH

Lößnitz

Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Holzbau Hübner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2017, Aktenzeichen 12 IN 925/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 925/16
Registerbezug
Chemnitz, HRB 20107
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
10.02.2017
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung sämtlicher Leistungen des Tischlerhandwerks und der Handel mit Bauzubehör und Bauelementen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 12 IN 925/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße
9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Hübner

ergeht am 09.02.2017 nachfolgende Entscheidung:

Die im Eröffnungsbeschluss vom 26.10.2016 genannten Fristen werden wie folgt
verlängert:

Ziff. 4.: die Anmeldefrist für die Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum
02.03.2017.

Ziff. 6.: die Widerspruchsfrist für Insolvenzverwalter, Schuldner und Gläubiger

bis zum 23.03.2017.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz

Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz

Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

12 IN 925/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.02.2017

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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