Forderungsprüfung
Holzbau Hübner GmbH
Lößnitz
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Holzbau Hübner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2025, Aktenzeichen 12 IN 925/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 925/16
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 20107
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 20.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung sämtlicher Leistungen des Tischlerhandwerks und der Handel mit Bauzubehör und Bauelementen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 12 IN 925/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße 9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 17.06.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 12 IN 925/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hübner GmbH, Dorfstraße 9 e, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20107
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 17.06.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.