Forderungsprüfung
A-Form AG
Mildenau
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur A-Form AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 320 IN 163/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 320 IN 163/24
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 17988
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Grundkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Wartung von Spritzgieß-, Druckgieß-, Blas-, Schneid- und Umformwerkzeugen, der Sondermaschinenbau, das Kunststoffrecycling und die Kunststoffverarbeitung sowie aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 29.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.12.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Reinhard Klose zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 29.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.12.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Reinhard Klose zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.