Forderungsprüfung
HHN Aviation Security GmbH
Lautzenhausen-Flugplatz Hahn
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat zur HHN Aviation Security GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2022, Aktenzeichen 3 IN 68/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Kreuznach
- Aktenzeichen
- 3 IN 68/21
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 22747
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 01.04.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HHN Aviation Security GmbH, Gebäude 667, 55483 Lautzenhausen-Flugplatz Hahn (AG Bad Kreuznach, HRB 22747), vertr. d.: Hexin Wang, Haikou City, CHINA, (Geschäftsführer), ist
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe,
Fachanwalt für Insolvenzrecht,
Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz,
Tel.: 06131/61923-0, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de
zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Parallelverfahren aus der Unternehmensgruppe Frankfurt-Hahn-Airport (Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH; HHN Airport Technology GmbH; HNA Airport Services GmbH; JFH Jet Fuel Hahn GmbH; HNA Airport Group GmbH) angemeldeten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 31.03.2022
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe,
Fachanwalt für Insolvenzrecht,
Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz,
Tel.: 06131/61923-0, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de
zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Parallelverfahren aus der Unternehmensgruppe Frankfurt-Hahn-Airport (Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH; HHN Airport Technology GmbH; HNA Airport Services GmbH; JFH Jet Fuel Hahn GmbH; HNA Airport Group GmbH) angemeldeten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 31.03.2022