Forderungsprüfung
HHN Aviation Security GmbH
Lautzenhausen-Flugplatz Hahn
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat zur HHN Aviation Security GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.01.2023, Aktenzeichen 3 IN 68/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Kreuznach
- Aktenzeichen
- 3 IN 68/21
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 22747
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 26.01.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 68/21: Insolvenzverfahren über das Vermögen der HHN Aviation Security GmbH, Gebäude 667, 55483 Lautzenhausen-Flugplatz Hahn (AG Bad Kreuznach, HRB 22747), vertr. d.: Hexin Wang, Haikou City, CHINA, (Geschäftsführer):
Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 07.02.2023, 14:20 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens, des beweglichen Anlagevermögens, der ggf. vorhandenen Vorräte, der ggf. vorhandenen übertragbaren Bücher und Aufzeichnungen sowie der ggf. vorhandenen immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 25.01.2023
Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 07.02.2023, 14:20 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens, des beweglichen Anlagevermögens, der ggf. vorhandenen Vorräte, der ggf. vorhandenen übertragbaren Bücher und Aufzeichnungen sowie der ggf. vorhandenen immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 25.01.2023