Insolvenzbekanntmachung
HHN Aviation Security GmbH
Lautzenhausen-Flugplatz Hahn
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat zur HHN Aviation Security GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.06.2022, Aktenzeichen 3 IN 68/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Kreuznach
- Aktenzeichen
- 3 IN 68/21
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 22747
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 13.06.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Geschäftsnummer: 3 IN 68/21
Insolvenzverfahren über das Vermögen der HHN Aviation Security GmbH, Gebäude 667, 55483 Lautzenhausen-Flugplatz Hahn (AG Bad Kreuznach, HRB 22747), vertr. d.: Hexin Wang, Haikou City, CHINA, (Geschäftsführer),:
Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donner
stag, 07.07.2022, 13:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- zur Abstimmung über den Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages bezüglich des operativen Geschäftsbetriebes sowie der Vermögenswerte der Gesellschaft
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Bad Kreuznach, den 13.06.2022
Insolvenzverfahren über das Vermögen der HHN Aviation Security GmbH, Gebäude 667, 55483 Lautzenhausen-Flugplatz Hahn (AG Bad Kreuznach, HRB 22747), vertr. d.: Hexin Wang, Haikou City, CHINA, (Geschäftsführer),:
Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donner
stag, 07.07.2022, 13:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- zur Abstimmung über den Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages bezüglich des operativen Geschäftsbetriebes sowie der Vermögenswerte der Gesellschaft
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Bad Kreuznach, den 13.06.2022