Verteilungsverzeichnis
Herndorf Verwaltungs GmbH
An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar
Das Amtsgericht Bonn hat zur Herndorf Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 96 IN 92/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 92/21
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 12282
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Geschäftsführung und Vertretung der Rattanshop24 GmbH & Co. KG und der Tischfabrik24 GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lohmar als deren persönlich haftende Gesellschafterin sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen bei Personenhandelsgesellschaften.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 92/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragenen Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Gennerstraße 65, 50374 Erftstadt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.209.911,08 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 39.507,70 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 92/21
Amtsgericht Bonn, 05.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragenen Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Gennerstraße 65, 50374 Erftstadt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.209.911,08 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 39.507,70 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 92/21
Amtsgericht Bonn, 05.05.2026