Sicherungsmaßnahme

Herndorf Verwaltungs GmbH

An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar

Das Amtsgericht Bonn hat zur Herndorf Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.09.2021, Aktenzeichen 96 IN 92/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 92/21
Registerbezug
Siegburg, HRB 12282
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.09.2021
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Jens Fahnster
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Geschäftsführung und Vertretung der Rattanshop24 GmbH & Co. KG und der Tischfabrik24 GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lohmar als deren persönlich haftende Gesellschafterin sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen bei Personenhandelsgesellschaften.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 92/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragenen Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Gennerstraße 65, 50374 Erftstadt

Geschäftszweig: Geschäftsführung u. Vertretung d. Rattanshop24 GmbH & Co. KG & der Tischfabrik24 GmbH & Co. KG

ist am 20.09.2021, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jens Fahnster, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

96 IN 92/21
Amtsgericht Bonn, 20.09.2021

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Schlusstermin
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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