Abweisung mangels Masse

Baulogistic GmbH

Bonn (ehemals AG Koblenz HRB 20764)

Das Amtsgericht Bonn hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Baulogistic GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 96 IN 180/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 180/25
Registerbezug
Bonn, HRB 16135
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Vermietung, der An- und Verkauf von Baugeräten, der Ex- und Import, die Bau-Koordination.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 180/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 16135 eingetragenen Baulogistic GmbH, Baumschulallee 2a, 53115 Bonn, frühere Anschrift: Siemensstraße 168, 53121 Bonn, sowie, Saime-Genc-Ring 22, 53121 Bonn,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felice Cavallo, Königswinterer Str. 333 , 53639 Königswinter

ist der am 30.09.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 23.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 05.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Bonn, 05.11.2026
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