Forderungsprüfung
HEMKON Stoff GmbH
Nordhorn
Das Amtsgericht Nordhorn hat zur HEMKON Stoff GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2026, Aktenzeichen 7 IN 57/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 57/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 130423
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 12.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
7 IN 57/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEMKON Stoff GmbH, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 130423), vertr. d.: 1. Gerrit Konjer, Uelsen, (Geschäftsführer), 2. Dr. Nina Konjer, Nordhorn, (Geschäftsführerin), 3. Klemens Niehoff, Wietmarschen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 11.03.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 11.03.2026