Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Tieneken Elementebau GmbH
Emlichheim
Das Amtsgericht Nordhorn hat zur Tieneken Elementebau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 7 IN 30/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 30/15
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 130183
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1983
- Stammkapital
- 102.258,38 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Vertrieb sowie die Montage von Bauelementen aller Art. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
Veröffentlichungstext
7 IN 30/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tieneken Elementebau GmbH, (Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb sowie Montage von Bauelementen aller Art), Mühlenstraße 70, 49824 Emlichheim (AG Osnabrück, HRB 130183), vertr. d.: 1. Jan Heinz Tieneken, - verstorben am 17.06.2022 -, Zur Würde 5, 49843 Uelsen, (Geschäftsführer), 2. Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL), Peterstraße 44, 26122 Oldenburg (Oldenburg), (Erbe/Erbin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Nordhorn, 03.11.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Nordhorn, 03.11.2026