Masseunzulänglichkeit

hairport lounge GmbH

Schönefeld

Das Amtsgericht Cottbus hat zur hairport lounge GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.07.2024, Aktenzeichen 63 IN 294/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 294/23
Registerbezug
Cottbus, HRB 10710
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
18.07.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Betreiben von Friseursalons und das Halten von Beteiligungen an Friseur- und Beautysalons.

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hairport lounge GmbH (Registergericht Cottbus HR B 10710 CB), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Jahnke, Liviusstraße 15, 12109 Berlin ist am 16.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 18. Juli 2024
Az.: 63 IN 294/23

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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