Forderungsprüfung

RFG Immobilien III GmbH

Schönefeld

Das Amtsgericht Cottbus hat zur RFG Immobilien III GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 63 IN 58/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 58/25
Registerbezug
Cottbus, HRB 16523
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Hausverwaltung, die kaufmännische Beratung im Immobilienbereich und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Die Rechtsberatung oder andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RFG Immobilien III GmbH, Am Dorfanger 12, 12529 Schönefeld, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Dienstag, 8. Dezember 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 8. Oktober 2026, Az.: 63 IN 58/25
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