Insolvenzbekanntmachung
Nena Hostels GmbH
Schönefeld
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Nena Hostels GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 63 IN 483/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 483/25
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 16280
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben.
Veröffentlichungstext
63 IN 483/25 (2)
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nena Hostels GmbH, Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Wichelmann
Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 16280
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte Wähnert Hafemeister Pillokat Schindler Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberater mbB, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgendes Beschlussanträge:
Der Insolvenzverwalter soll Forderungen aus ermittelten und noch zu ermittelnden
Haftungsansprüchen sowie Anfechtungsansprüchen einziehen. Er wird ermächtigt,
nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen Dritte mit der Ermittlung komplexer Ansprüche
und mit der Erstellung der erforderlichen Dokumentation zu Lasten der Insolvenzmasse
zu beauftragen, diese Forderungen gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche
über die einzelnen Forderungen abzuschließen.
Der Insolvenzverwalter soll Erlöse aus der Insolvenzabwicklung über Konten einziehen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nena Hostels GmbH, Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Wichelmann
Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 16280
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte Wähnert Hafemeister Pillokat Schindler Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberater mbB, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgendes Beschlussanträge:
Der Insolvenzverwalter soll Forderungen aus ermittelten und noch zu ermittelnden
Haftungsansprüchen sowie Anfechtungsansprüchen einziehen. Er wird ermächtigt,
nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen Dritte mit der Ermittlung komplexer Ansprüche
und mit der Erstellung der erforderlichen Dokumentation zu Lasten der Insolvenzmasse
zu beauftragen, diese Forderungen gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche
über die einzelnen Forderungen abzuschließen.
Der Insolvenzverwalter soll Erlöse aus der Insolvenzabwicklung über Konten einziehen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 01.10.2026