Insolvenzplan
hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 620 IN 420/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 420/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 15199
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Axel Schwentker
- Stammkapital
- 511.291,88 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz- und Industriebedarf.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hartmut Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz- und Industriebedarf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 22.09.2026 in der Fassung vom 13.10.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 29.10.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Erdgeschoss, Sitzungssaal 74.
Der Insolvenzplan inkl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
620 IN 420/26
Amtsgericht Duisburg, 13.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hartmut Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz- und Industriebedarf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 22.09.2026 in der Fassung vom 13.10.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 29.10.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Erdgeschoss, Sitzungssaal 74.
Der Insolvenzplan inkl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
620 IN 420/26
Amtsgericht Duisburg, 13.10.2026