Sicherungsmaßnahme
hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2026, Aktenzeichen 620 IN 420/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 420/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 15199
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Axel Schwentker
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 420/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hartmut Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz- und Industriebedarf.
ist am 25.02.2026, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 420/26
Amtsgericht Duisburg, 25.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragenen hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Str. 60, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hartmut Buhren, Xantener Str. 7, 45479 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Betrieb von Bau- und Heimwerkermärkten, Gartencentern, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz- und Industriebedarf.
ist am 25.02.2026, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 420/26
Amtsgericht Duisburg, 25.02.2026