Forderungsprüfung
H2 Recycling & Textile GmbH
Goldenstedt
Das Amtsgericht Vechta hat zur H2 Recycling & Textile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2025, Aktenzeichen 10 IN 64/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 64/21
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 11.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Sammlung, Verarbeitung und Handel mit Wertstoffen, insbesondere Textilien, sowie Recycling Management
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
10 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Vechta, 10.03.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Vechta, 10.03.2025