Insolvenzbekanntmachung

H2 Recycling & Textile GmbH

Goldenstedt

Das Amtsgericht Vechta hat zur H2 Recycling & Textile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 10 IN 64/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Vechta
Aktenzeichen
10 IN 64/21
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Sammlung, Verarbeitung und Handel mit Wertstoffen, insbesondere Textilien, sowie Recycling Management
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

10 IN 64/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), ist am 05.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 05.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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