Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
H2 Recycling & Textile GmbH
Goldenstedt
Das Amtsgericht Vechta hat zur H2 Recycling & Textile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.04.2023, Aktenzeichen 10 IN 64/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 64/21
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 213007
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Sammlung, Verarbeitung und Handel mit Wertstoffen, insbesondere Textilien, sowie Recycling Management
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
10 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2 Recycling & Textile GmbH, Auf der Höhe 9, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRB 213007), vertr. d.: Hussein Hassan Ajami, 19655 SW 65 Ave, Apt 8,, Tualatin, Oregon, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 03.04.2023
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 03.04.2023