Forderungsprüfung
Gür, Seckin
München
Das Amtsgericht München hat zur Gür, Seckin eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2025, Aktenzeichen 1501 IN 106/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 106/23
- Registerbezug
- München, HRA 90564
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.08.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
1501 IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gür Seckin, geboren am 01.05.1987, Geigenbergerstr. 47, 81477 München
Inhaber der Gür Facility Management e.K., München, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 90564
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Weidinger Till, Sophienstraße 2, 80333 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gür Seckin, geboren am 01.05.1987, Geigenbergerstr. 47, 81477 München
Inhaber der Gür Facility Management e.K., München, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 90564
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Weidinger Till, Sophienstraße 2, 80333 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.08.2025