Forderungsprüfung
ABALON Recruitment GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur ABALON Recruitment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 1504 IN 3446/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1504 IN 3446/23
- Registerbezug
- München, HRB 224738
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermittlung von Personen in ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis oder in eine freiberufliche Tätigkeit gegen eine Vermittlungsprovision und alle damit verbundenen Dienstleistungen und Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
1504 IN 3446/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ABALON Recruitment GmbH, Landshuter Allee 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Böttcher Roman und Wider Nicolai
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 224738
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ABALON Recruitment GmbH, Landshuter Allee 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Böttcher Roman und Wider Nicolai
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 224738
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.11.2026