Eröffnung des Verfahrens
GS Fenster-Technik UG
Plaidt
Das Amtsgericht Mayen hat über das Vermögen der GS Fenster-Technik UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 28.12.2018, Aktenzeichen 7 IN 97/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 28.12.2018
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 7 IN 97/18.
Über das Vermögen GS Fenster-Technik UG, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG
Koblenz, HRB 23783),
vertreten durch:
Frank Schüller, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), wird am
20.12.2018 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA,
Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019,
E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Insolvenzforderungen sind bis zum 04.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28
InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 19.03.2019
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
· Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Mayen, 21.12.2018 .
Über das Vermögen GS Fenster-Technik UG, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG
Koblenz, HRB 23783),
vertreten durch:
Frank Schüller, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), wird am
20.12.2018 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA,
Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019,
E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Insolvenzforderungen sind bis zum 04.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28
InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 19.03.2019
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
· Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Mayen, 21.12.2018 .