Eröffnung des Verfahrens
GS Fenster-Technik UG
Plaidt
Das Amtsgericht Mayen hat über das Vermögen der GS Fenster-Technik UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 26.11.2019, Aktenzeichen 7 IN 97/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 26.11.2019
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 7 IN 97/18. In dem Insolvenzverfahren GS Fenster-Technik UG, Gut
Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller,
Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen
des vorläufigen Verwalters wie folgt durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden:
1. ??? € Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen zuzüglich
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA,
Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 12.11.2018 angeordnet; das
Verfahren wurde am 20.12.2018 eröffnet. Die vorläufige Verwaltung dauerte
mithin etwa 5 Wochen.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu. Bei der Berechnung der
Vergütung wird von einer verwalteten Masse während des
Insolvenzeröffnungsverfahrens in Höhe von € 18.988,75 ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergäbe sich daraus für einen endgültigen Verwalter eine
Grundvergütung in Höhe von € 7.595,50.
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 III 1 InsO daraus ein Bruchteil
in Höhe von 25 % zu.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr
der vorläufigen Verwaltung, höchstens jedoch 250,-- Euro je angefangenen
Monat).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 22.11.2019.
Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller,
Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen
des vorläufigen Verwalters wie folgt durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden:
1. ??? € Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen zuzüglich
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA,
Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 12.11.2018 angeordnet; das
Verfahren wurde am 20.12.2018 eröffnet. Die vorläufige Verwaltung dauerte
mithin etwa 5 Wochen.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu. Bei der Berechnung der
Vergütung wird von einer verwalteten Masse während des
Insolvenzeröffnungsverfahrens in Höhe von € 18.988,75 ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergäbe sich daraus für einen endgültigen Verwalter eine
Grundvergütung in Höhe von € 7.595,50.
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 III 1 InsO daraus ein Bruchteil
in Höhe von 25 % zu.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr
der vorläufigen Verwaltung, höchstens jedoch 250,-- Euro je angefangenen
Monat).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 22.11.2019.