Schlusstermin
GS Fenster-Technik UG
Kehrig
Das Amtsgericht Mayen hat zur GS Fenster-Technik UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2025, Aktenzeichen 7 IN 97/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 14.11.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
7 IN 97/18:
In dem Insolvenzverfahren GS Fenster-Technik UG, Düngenheimer Straße 10, 56729 Kehrig (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller, Düngenheimer Str. 10, 56729 Kehrig, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 08.12.2025 .
Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Mayen, 05.11.2025
In dem Insolvenzverfahren GS Fenster-Technik UG, Düngenheimer Straße 10, 56729 Kehrig (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller, Düngenheimer Str. 10, 56729 Kehrig, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 08.12.2025 .
Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Mayen, 05.11.2025