Vergütungsfestsetzung

Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2023, Aktenzeichen 501 IN 37/07.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 37/07
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 51726
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.10.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
30.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung des Vermögens der System-Invest-Unternehmensgruppe, insbesondere die Anlage der liquiden Mittel der System-Invest-Unternehmensgruppe und die Überwachung dieser Anlagen sowie die Verwaltung des Immobilienvermögens der System-Invest-Unternehmensgruppe .

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 37/07

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726 eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Wallmann,

ist Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf auf eigenen Wunsch aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Frank Graaf, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt worden.

Gemäß § 59 Abs. 1 InsO kann das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen.
Mit seinem Entlassungsantrag hat der nunmehr entlassene Insolvenzverwalter dargelegt, dass er seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter aus persönlichen Gründen einschränkt.

Die Einsetzung von Rechtsanwalt Dr. Markus Kier erfolgt im Hinblick darauf, dass dieser und die mit ihm in der Kanzlei Piepenburg tätigen, mit dem Verfahren vertrauten Mitarbeiter Zugriff auf die zu dem Verfahren erfassten Daten und Informationen haben. Darüber hinaus soll laut dem o.g. Entlassungsantrag die Einsetzung kostenneutral sein, da die Gesamtvergütung einheitlich durch den neuen Verwalter geltend gemacht würde.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

501 IN 37/07
Amtsgericht Düsseldorf, 09.10.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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