Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2008, Aktenzeichen 501 IN 37/07.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 37/07
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 51726
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.12.2008
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 30.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung des Vermögens der System-Invest-Unternehmensgruppe, insbesondere die Anlage der liquiden Mittel der System-Invest-Unternehmensgruppe und die Überwachung dieser Anlagen sowie die Verwaltung des Immobilienvermögens der System-Invest-Unternehmensgruppe .
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 37/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726
eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf,
Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Rainer Wallmann
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Mühlenstraße
34, 40213 Düsseldorf, Zimmer Nr. A 406 eingesehen werden.
501 IN 37/07
Amtsgericht Düsseldorf, 09.12.2008
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726
eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf,
Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Rainer Wallmann
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Mühlenstraße
34, 40213 Düsseldorf, Zimmer Nr. A 406 eingesehen werden.
501 IN 37/07
Amtsgericht Düsseldorf, 09.12.2008