Eröffnung des Verfahrens

Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat über das Vermögen der Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 24.05.2007, Aktenzeichen 501 IN 37/07.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 37/07
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 51726
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.05.2007
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Horst Piepenburg
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
30.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung des Vermögens der System-Invest-Unternehmensgruppe, insbesondere die Anlage der liquiden Mittel der System-Invest-Unternehmensgruppe und die Überwachung dieser Anlagen sowie die Verwaltung des Immobilienvermögens der System-Invest-Unternehmensgruppe .

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Verfahren eröffnet
  • Forderungen anmelden bis (vorbei)
  • Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 30.06.2007. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 37/07

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726
eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf,
Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Rainer Wallmann

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.05.2007, um 13:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Horst Piepenburg,
Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf.Forderungen der Insolvenzgläubiger
sind bis zum 30.06.2007 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.
2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen
im Verfahren durch Aufgabe zur Post durchzuführen.Termin zur
Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

Mittwoch, 11.07.2007, 10:15 Uhr

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Mühlenstraße 34, 40213 Düsseldorf, 3.
Etage, Sitzungssaal A 341.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,

den Gläubigerausschuss und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände.

501 IN 37/07

Amtsgericht Düsseldorf, 24.05.2007

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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