Sicherungsmaßnahme

GRATEC GmbH

Rödermark

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur GRATEC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2025, Aktenzeichen 8 IN 70/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 70/25
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48596
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
30.01.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei Brinkmann & Partner
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Entwicklung, Herstellung und der weltweite Vertrieb von Produkten, Materialien, technischen Bauteilen und Werkzeugen im Maschinenbau, in der Kunststofftechnik, in der Wärme- und Kältetechnik, in der Geothermie, sowie in der Wasser- und Umwelttechnik und die Erbringung von Beratungsleistungen in diesen Bereichen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

8 IN 70/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GRATEC GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 3-5, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 48596), vertr. d.: Hubert Graf, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2025 um 12:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.01.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten