Insolvenzbekanntmachung
GR Capital GmbH
Glattbach
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur GR Capital GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2026, Aktenzeichen 654 IN 101/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 654 IN 101/24
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 14028
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften, insbesondere solcher Gesellschaften, die Immobilien oder andere Gesellschaften halten
Veröffentlichungstext
654 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GR Capital GmbH, Alois-Bergmann-Franken Straße 12, 63864 Glattbach, vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Schmidt Gerhard
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14028
- Schuldnerin -
hat die Schuldnerin am 08.06.2026 beantragt, das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger (§ 213 InsO) einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag sowie die zustimmenden Erklärungen der Gläubiger sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 15.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GR Capital GmbH, Alois-Bergmann-Franken Straße 12, 63864 Glattbach, vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Schmidt Gerhard
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14028
- Schuldnerin -
hat die Schuldnerin am 08.06.2026 beantragt, das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger (§ 213 InsO) einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag sowie die zustimmenden Erklärungen der Gläubiger sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 15.07.2026