Forderungsprüfung

Glas-Sprenger GmbH

Flensburg

Das Amtsgericht Flensburg hat zur Glas-Sprenger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen 56 IN 44/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 44/20
Registerbezug
Flensburg, HRB 3275 FL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
16.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1996
Stammkapital
50.000 DM (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Übernahme und Fortführung des Unternehmens der Fa. Glas-Sprenger, Flensburg, Kraftfahrzeugverglasung, Bauglaserei, Glas-Reparaturen, Neuverglasungen sowie der Handel mit Glaserzeugnissen aller Art sowie alle damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten.

Veröffentlichungstext

56 IN 44/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Glas-Sprenger GmbH, Jürgensgaarder Str. 55, 24943 Flensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Eckhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 3275 FL
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§§ 39 I und II InsO) Tabellenblattnummer 1 - 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 15.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Insolvenzbekanntmachung
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten