Forderungsprüfung
Glas-Sprenger GmbH
Flensburg
Das Amtsgericht Flensburg hat zur Glas-Sprenger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.01.2026, Aktenzeichen 56 IN 44/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 44/20
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 3275 FL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 26.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 50.000 DM (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Übernahme und Fortführung des Unternehmens der Fa. Glas-Sprenger, Flensburg, Kraftfahrzeugverglasung, Bauglaserei, Glas-Reparaturen, Neuverglasungen sowie der Handel mit Glaserzeugnissen aller Art sowie alle damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
56 IN 44/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Glas-Sprenger GmbH, Jürgensgaarder Str. 55, 24943 Flensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Eckhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 3275 FL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30 - 34 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Dieser Beschluss ergeht in Ergänzung der bereits am 29.12.2025 angeordneten nachträglichen Forderungsprüfung zur lfd. Nr. 27 - 29 der Tabelle.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 23.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Glas-Sprenger GmbH, Jürgensgaarder Str. 55, 24943 Flensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Eckhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 3275 FL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30 - 34 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Dieser Beschluss ergeht in Ergänzung der bereits am 29.12.2025 angeordneten nachträglichen Forderungsprüfung zur lfd. Nr. 27 - 29 der Tabelle.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 23.01.2026