Sicherungsmaßnahme
Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hanau
Das Amtsgericht Hanau hat zur Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.04.2019, Aktenzeichen 70 IN 59/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 59/19
- Registerbezug
- Hanau, HRB 4221
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 18.04.2019
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Ralph Krone
Veröffentlichungstext
Az.: 70 IN 59/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13,
63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold,
Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold,
Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer), ist am 18.04.2019
um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die
Antragsgegnerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den
Konten der Antragsgegnerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
I S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße
41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0,
E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 18.04.2019
Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13,
63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold,
Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold,
Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer), ist am 18.04.2019
um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die
Antragsgegnerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den
Konten der Antragsgegnerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
I S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße
41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0,
E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 18.04.2019