Aufhebung des Verfahrens
Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hanau
Das Amtsgericht Hanau hat zur Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 70 IN 59/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 59/19
- Registerbezug
- Hanau, HRB 4221
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 18.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 220% beantragt.
Die Frist dient gleichzeitig zur Erhebung von Einwänden gegen die Schlussrechnung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Die Rechnungsunterlagen, das Gutachten des Schlussrechnungsprüfers und der Prüfvermerk des Gerichts liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Hanau, 16.09.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 220% beantragt.
Die Frist dient gleichzeitig zur Erhebung von Einwänden gegen die Schlussrechnung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Die Rechnungsunterlagen, das Gutachten des Schlussrechnungsprüfers und der Prüfvermerk des Gerichts liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Hanau, 16.09.2026