Aufhebung des Verfahrens
Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hanau
Das Amtsgericht Hanau hat zur Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.12.2024, Aktenzeichen 70 IN 59/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 59/19
- Registerbezug
- Hanau, HRB 4221
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.12.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer), wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Es soll eine Abschlagsverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 222.577,75 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 141.077,19 EUR zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Abschlagsverteilung soll ein Betrag in Höhe von 70.538,60 € zur Verteilung kommen, was einer Quote von 50 % entspricht.
Amtsgericht Hanau, 04.12.2024
Es soll eine Abschlagsverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 222.577,75 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 141.077,19 EUR zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Abschlagsverteilung soll ein Betrag in Höhe von 70.538,60 € zur Verteilung kommen, was einer Quote von 50 % entspricht.
Amtsgericht Hanau, 04.12.2024